Egal ob Beratungsgespräch oder letztendliche Vertretung im Rahmen gerichtlicher Verfahren – die Kosten meines Tätigwerdens richten sich in jedem Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Kosten für eine rechtliche Beratung
Gemäß § 34 Absatz 1 S. 1 RVG können Rechtsanwälte in der Beratung eine Gebühr von bis zu 250 € zzgl. MwSt erheben. Ist der Mandant Verbraucher, darf ein erstes Beratungsgespräch mit maximal 190 € zzgl. MwSt berechnet werden. Unter Berücksichtigung der Umstände, Schwierigkeiten und der Langwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit berechne ich für jeden meiner Mandanten einen individuellen Kostensatz. Hier beziehe ich selbstverständlich auch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit ein. Sollten Sie die finanziellen Mittel aus Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und Ihnen keine anderen Möglichkeiten für Hilfe zur Verfügung stehen, können Sie Beratungshilfe beantragen. Wenden Sie sich dazu einfach an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes in Ihrem Wohnort.
Kosten für gerichtliche Verfahren
Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens richten sich üblicherweise nach dem Streitwert. Im Straf- und Sozialrecht sowie in einigen Sonderfällen treten die gültigen Rahmengebührensätze an die Stelle des Streitwertes. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre individuellen Kosten. Auch hier gibt es zudem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichend sein sollten.
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